ASV Maintal 1976 e.V.


Aufnahmebedingungen ASV Maintal 1976 e.V.

 

1.    Jedes aktive Mitglied muß im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeines sein.

2.    Jedes aktive Mitglied muß die Sportfischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.

3.    Passive Mitglieder sind fördernde Vereinsmitglieder die nicht berechtigt sind, an den Vereinsgewässern zu fischen.

4.    Die jeweils gültige Vereinssatzung ist für alle Mitglieder verbindlich.

5.    Die Gewässerordnung des ASV Maintal und AIG Maintal ist für alle Mitglieder verbindlich

6.    Die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße sind einzuhalten (Ausnahmen werden durch Aushang bekanntgegeben)

7.    Jahresbeitrag:

                            Aktive Mitglieder:                        80,--

                               Passive Mitglieder:                     40,--

                               Jugendliche (bis 18 Jahre):       40,--

Der Jahresbeitrag gilt grundsätzlich für ein Kalenderjahr, im ersten Mitgliedsjahr           staffelt er sich nach dem Quartal des Eintritts.

 

8.    Aufnahmegebühr:

                               Aktive Miglieder:                         100,--

                               Passive Mitglieder:                    keine Aufnahmegebühr

 

      Die Aufnahmegebühr für aktive Mitglieder wird nach einem Jahr Probemitgliedschaft

           fällig, wenn die Mitgliederversammlung der Umwandlung der Probemitgliedschaft in    

          Vollmitgliedschaft zustimmt.

 

9.    Arbeitsdienst:

Jedes aktive Mitglied (zwischen 18 und 70 Jahren)muß jährlich 12 Arbeitsstunden ableisten. Nicht erbrachte Arbeitsstunden werden im Folgejahr mit € 12,--  pro Stunde berechnet.